Bern,
17. November 2003.
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Die
Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Ermittlungsverfahren
wegen Verdachts auf Geldwäscherei von Geldern, die
möglicherweise in Zusammenhang mit Korruptionshandlungen
in Brasilien stehen, abgeschlossen. Die Akten wurden Ende
Oktober dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt
(URA) zur eidgenössischen Voruntersuchung weitergegeben.
Die
Schweizerische Bundesanwaltschaft hat soeben ein in enger
Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführtes
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen verschiedene
ausländische Staatsbürger abgeschlossen, die
verdächtigt werden, aus mutmasslichen Korruptionshandlungen
in Brasilien stammende Vermögenswerte gewaschen zu
haben. Das im Juli 2002 eröffnete Verfahren richtet
sich in Anwendung von Artikel 340bis StGB gegen 9 brasilianische
Staatsangehörige. Die Beschuldigten werden der Geldwäscherei
in der Schweiz im Sinne von Artikel 305bis StGB verdächtigt.
Im Verlauf der Ermittlung wurde die Untersuchung auf weitere
Personen ausgeweitet. Im Augenblick sind 24 ausländische
Angeschuldigte
in das schweizerische Verfahren involviert.
Die
Summe der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte
beläuft sich auf ungefähr 55 Millionen Schweizer
Franken.
Gegen einige der in der schweizerischen Ermittlung involvierten
Personen wurde auch in Brasilien ein Verfahren eröffnet.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern hat
sich auf dieser Ebene als äusserst wichtig erwiesen.
Eine Analyse der Finanzflüsse und der im Verlauf
der Ermittlung beschlagnahmten Dokumente konnte die verfahrensbegründenden
Verdachtsmomente erhärten.
Schweizerische
Ausgleichskonten wurden vermutlich dazu eingesetzt, aus
verdächtigen Quellen stammende Vermögenswerte
in die Schweiz zu transferieren oder auch um diese Summen
wieder nach Brasilien zurückzuholen. Somit wurde
das im Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege
festgelegte Ziel der gerichtspolizeilichen Untersuchung
erreicht, nämlich die Identifikation der mutmasslichen
Täterschaft, Feststellung der wesentlichen Tatbestände
und die Sicherung von Spuren und Beweisen. Wie in der
Bundesstrafprozessordnung vorgesehen hat deshalb die Schweizerische
Bundesanwaltschaft Ende Oktober die Akten dem Eidgenössischen
Untersuchungsrichteramt (URA) zur eidgenössischen
Voruntersuchung weitergegeben. Der weitere Verlauf des
Verfahrens liegt von nun an in der Kompetenz des URA.
Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, Stv. Mediensprecherin
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